Allgemeine Geschäftsbedingungen der RECON ISTRIA d.o.o.

 

EINFÜHRUNG

Eigentümer und Vermieter ist die:

RECON ISTRIA d.o.o.
Srebrnići 14
52463 Višnjan

im Folgenden „RECON ISTRIA“.

 

Mietgegenstand ist die:

Villa Pietra
Srebrnići 14
52463 Višnjan

im Folgenden „Villa Pietra“.

 

Um die Buchung abzuschließen, müssen die Gäste den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RECON ISTRIA zustimmen. Mit der Buchung der Villa Pietra im gewünschten Zeitraum stimmen die Gäste diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Nachdem bei RECON ISTRIA die Buchung eingeht, wird an die Gäste eine Rechnung gesandt. Die Rechnung stellt eine verbindliche Buchungsbestätigung dar und bildet zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag zwischen den Gästen als Mieter und der RECON ISTRIA als Vermieter.

1.    VILLA PIETRA

1.1.      Gästezahl

Auf dem Grundstück der Villa Pietra dürfen sich nur Personen aufhalten, die in der Gästeinformation angegeben wurden. Die Villa Pietra verfügt über acht Betten, die Höchstkapazität beträgt damit acht Personen. Kinder ab fünf Jahren zählen als eine Person. Kleinkinder bis vier Jahre können zusätzlich zur maximalen Gästeanzahl mitgenommen werden, sofern diese kein eigenes Bett benötigen. Eine Änderung der Gästeanzahl ist drei Tage vor der Anreise per Email mitzuteilen. Sollten sich in der Villa bzw. auf dem Grundstück mehr Personen befinden als angemeldet, behält sich die RECON ISTIRA das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin werden die Gäste die Villa binnen zwei Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer ist ausgeschlossen.

1.2.      Jüngere Gästegruppen

Sollten die Gäste 25 Jahre alt sein oder jünger, gelten sie als eine jüngere Gästegruppe. RECON ISTRIA ist über das Alter der Gruppe vor oder unmittelbar nach der Buchung in Kenntnis zu setzen, sofern es sich um eine jüngere Gästegruppe handelt. Die Nichteinhaltung dieser Regelung kann zu einer Stornierung der Buchung bzw. zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen, wobei den Gästen in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Miete gewährt wird.

1.3.      Zelte und Wohnwagen

Auf dem Grundstück der Villa Pietra dürfen keine Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile etc. abgestellt werden. Sollte dieses Verbot nicht einbehalten werden, ist RECON ISTRIA dazu befugt, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin werden die Gäste gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen zwei Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer ist ausgeschlossen.

1.4.      Haustiere und Allergien

Für Haustiere ist der Zutritt zum Swimmingpool untersagt. Beim Buchungsvorgang wird der Gast die Anzahl von Haustieren angeben. Der Aufschlag für Haustiere wird automatisch zum Mietpreis addiert. Die Anzahl von Haustieren in der Villa Pietra darf die angemeldete und auf der Bestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten.

Hundehalter sind selbst für die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Haustiers verantwortlich. Das zurücklassen der Hinterlassenschaften führt zu zusätzlichen Reinigungskosten, die den Gästen zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

Haustiere dürfen zu keinem Zeitpunkt auf Möbel steigen. Jeder Nachweis über Tiere an Möbelstücken kann eine Erhöhung der Endreinigungskosten nach sich ziehen. Alle Haustiere müssen rechtzeitig gegen Tollwut und alle weiteren Erkrankungen gemäß einschlägigen Vorschriften geimpft sein. Den Gästen wird empfohlen, sich über mögliche Erkrankungen der Haustiere im Reisegebiet zu informieren und diese vorzubeugen. Für die Haustierhaltung in der Villa Pietra tragen die Gäste die alleinige Verantwortung. Die RECON ISTRIA übernimmt keine Haftung für etwaige Krankheiten und Verletzungen von Haustieren während des Aufenthalts.

Da das Mitbringen von Haustieren grundsätzlich gestattet ist, könnte es sein, dass vorherige Gäste ein Haustier dabei hatten. Die RECON ISTRIA übernimmt keinerlei Haftung für allergische Reaktionen bei Gästen, die infolge von Haustieren auftreten können.

Für den Fall, dass der Gast ein nicht angekündigtes Haustier mitbringt, behält sich RECON ISTRIA das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen zwei Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer ist ausgeschlossen.

1.5.      Lärm / Rücksichtnahme

Wir bitten unsere Gäste auf die Menschen in der Nachbarschaft, besonders nachts ab 22:00 bis 07:00 Uhr, Rücksicht zu nehmen. Sollten die Gäste mit Lärm die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und auch nach einer Verwarnung nicht ruhiger werden, so stellt dies eine schwerwiegende Verletzung des Mietvertrages dar. Die RECON ISTRIA ist in diesem Fall berechtigt den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen zwei Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer ist ausgeschlossen.

1.6.      Swimmingpool

Der Gast wird zur eigenen Sicherheit jegliche Anweisungen des Eigentümers über die Nutzung des Swimmingpools befolgen. Der Gast ist in jeder Hinsicht für die Nutzung des Swimmingpools selbst verantwortlich. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Bereich des Swimmingpools aufhalten. Der Gast nutzt den Swimmingpool auf eigene Verantwortung. Sollte die Unterkunft außerhalb der Sommersaison Juni-August gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Swimmingpool nicht genutzt werden kann.

1.7.      Poolheizung

Die Villa Pietra verfügt über eine Poolheizung. Die Poolheizung kann bei der Buchung zusätzlich gebucht werden. Die Wirkung der Poolheizung hängt von den äußeren Umwelteinflüssen wie Sonnenschein, Wärme, Wind, Temperatur etc. ab. Eine bestimmte Wärme des Pools kann daher nicht garantiert werden und ist auch nicht geschuldet.

1.8.      Hausordnung

Die Villa verfügt über eine gesonderte Hausordnung, die in der Villa aushängt. Die Hausordnung ist damit wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. Sollten die Gäste die Hausordnung nicht befolgen, stellt dies eine schwerwiegende Verletzung des Mietvertrages dar. Für den Fall, eines Verstoßes gegen die Hausordnung, behält sich RECON ISTRIA das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen zwei Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer ist ausgeschlossen.

2.    AN- UND ABREISE

Der früheste Check-In ist um 16.00 Uhr am Tag der Anreise. Der späteste Check-Out ist um 9.00 Uhr am Tag der Abreise. Eine frühere Anreise und spätere Abreise sind nicht möglich.

2.1.      Anmeldung der Gäste

Gäste sind nach kroatischem Gesetz verpflichtet, dem Vermieter der Villa offizielle Identifikationsdokumente für touristische Anmeldungszwecke beim nationalen Fremdenverkehrsamt (HTZ) zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Werden die erforderlichen Identifikationsdokumente nicht vorgelegt, kann der Zugang zur Unterkunft ohne Erstattung der bezahlten Miete verweigert werden.

3.    PREISE UND ZAHLUNGSBEDINUNGEN

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro pro Villa und Woche angegeben.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs wird der Vertrag mit der RECON ISTRIA abgeschlossen. Die Buchung ist verbindlich und der gewählte Zeitraum wird für die Gäste verbindlich blockiert. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhalten die Gäste eine Rechnung per Email oder auf dem Postweg. Die Rechnung ist zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung fester Bestandteil des Mietvertrages zwischen den Gästen und RECON ISTRIA.

Die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch, Internetzugang, Bettwäsche, Küchentücher, Endreinigung des Interieurs, Instandhaltung des Pools und des Exterieurs, Anmeldung und Ortstaxe sowie die Umsatzsteuer sind im Mietpreis inbegriffen.

Die RECON ISTRIA empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Auf der Homepage von RECON ISTRIA wird eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Gast und der Versicherung zustande. Die Abwicklung und Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Gast und der Versicherung.

3.1.      Buchungen außerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn

Bei Buchung außerhalb von sechs Wochen vor der Anreise finden folgende Bedingungen Anwendung: Nachdem bei RECON ISTRIA die Buchung eingeht, erhalten die Gäste eine Rechnung per Email oder auf dem Postweg. Spätestens 5 Tage nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung von 40% zu leisten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das genannte Bankkonto. Andere Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, PayPal etc. werden nicht angeboten. Der verbleibende Betrag ist spätestens sechs Wochen vor der Anreise zu leisten.

3.2.      Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn

Bei Buchung innerhalb von sechs Wochen vor der Anreise ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen zu überweisen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das genannte Bankkonto. Andere Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, PayPal etc. werden nicht angeboten.

3.3.      Buchungen unmittelbar vor Mietbeginn (Last-Minute)

Bei Buchung unmittelbar, innerhalb einer Woche vor Mietbeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal vorzunehmen. Weitere Informationen erhalten die Gäste dann zusammen mit der Rechnung.

3.4.      Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

Der Gast übernimmt die Pflicht, Zahlungen binnen der in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Fristen und auf die hier erläuterte Weise zu tätigen. Sollte sich der Gast nicht an die Zahlungsfristen halten, ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen Vertragspflichten. RECON ISTRIA ist in diesem Fall zur fristlosen Kündigung berechtigt.

4.    KÜNDIGUNG UND ABRECHNUNG

4.1.      Kündigung

Ein abgeschlossener Mietvertrag kann ausschließlich in Textform per Email gekündigt werden. Die Kündigung ist wirksam ab jenem Tag, an dem sie beim Vertragspartner eingehen und nur unter den hier genannten Bedingungen.

4.2       Stornierungsbedingungen / Kündigungsbedingungen

Bei Stornierung bis sechs Wochen vor der Anreise werden 40% des Rechnungsbetrages als Stornierungsgebühr berechnet. (Beispiel: Geplante Anreise ist Samstag, der 24.09.2022, sechsen Wochen vor der Anreise ist Samstag, der 13.08.2022, die Stornierung muss spätestens am 12.08.2022 bis 24:00 eingehen.)

Bei Stornierung bis drei Wochen vor der Anreise werden 75% des Rechnungsbetrages als Stornierungsgebühr berechnet. (Beispiel: Geplante Anreise ist Samstag, der 24.09.2022, drei Wochen vor der Anreise ist Samstag, der 03.09.2022, die Stornierung muss spätestens am 02.09.2022 bis 24:00 eingehen.)

Bei Stornierung innerhalb von 3 Wochen vor Anreise werden 100% des Rechnungsbetrages als Stornierungsgebühr berechnet. (Beispiel: Geplante Anreise ist Samstag, der 24.09.2022, drei Wochen vor der Anreise ist Samstag, der 03.09.2022, Stornierungen die ab dem 03.09.2022 ab 0:00 eingehen sind innerhalb von 3 Wochen vor der Anreise eingegangen.)

Die vorgenannten Stornierungsbedingungen gelten analog, wenn der Vertrag durch RECON ISTRIA gekündigt wird. Bei einer Stornierung des Mietvertrags werden Überzahlungen gegebenenfalls erstattet.

4.3       Höhere Gewalt

Sollte der abgeschlossene Mietvertrag wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemie, Grenzschließung, Streik usw.) durch RECON ISTRIA nicht erfüllt werden können oder sollte die Vertragserfüllung wesentlich erschwert sein infolge höherer Gewalt, die beim Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, kann RECON ISTRIA den Mietvertrag kündigen. Da RECON ISTRIA für den Eintritt der zuvor genannten Umstände nicht haftbar gemacht werden kann, gelten die unter 4.2 geregelten Stornierungsbedingungen / Kündigungsbedingungen im Falle von höherer Gewalt analog.

5.    VORLIEGENDE MÄNGEL UND REKLAMATIONEN

Sollte der Gast bei der Übernahme der Villa mangelhafte Reinigung, Schäden und sonstige Mängel an der Villa feststellen oder andere Reklamationen haben, wird er dies unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden, beanstanden. Die Reklamation wird direkt gegenüber RECON ISTRIA bzw. seinem lokalen Vertreter vor Ort geäußert.

Der Gast ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten das Auftreten von Schäden abzuwenden bzw. einzuschränken und dazu beizutragen, dass jede Art von Verlust für den Eigentümer so gering wie möglich bleibt.

Bei jeder Art von Reklamationen wird der Gast dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren.

Ein Verlassen der Villa vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ohne vorige Ankündigung und Absprache geht auf Risiko und Kosten des Gastes, wobei RECON ISTRIA keinerlei Haftung übernimmt.

6.    SCHÄDEN

Der Gast übernimmt die Pflicht, die gemietete Villa Pietra sorgfältig zu nutzen. Der Gast hat die Villa im vorgefundenen Zustand zu übergeben. Für alle verursachten Schäden haftet der Gast direkt gegenüber der RECON ISTRIA.

Der Gast wird über den Eintritt jedweden Schadens an der Villa und auf dem Grundstück um die Villa innerhalb der Mietdauer unverzüglich den Eigentümer in Kenntnis setzen. Vor Abreise des Gastes und der Übergabe wird der Gast zusammen einem beauftragten der RECON ISTRIA die Villa und das Grundstück besichtigen.

Sofern kein Schaden verursacht wurde, wird die RECON ISTRIA dem Gast die hinterlegte Kaution zurückerstatten. Sollte ein Schaden verursacht worden sein und der Gast über eine Versicherung verfügen, wird der Gast gemäß den Versicherungsbedingungen vorgehen.

Als Schaden wird auch ein zusätzlicher Reinigungsaufwand wegen besonders schlechtem Zustand der Villa nach Rückgabe durch den Gast an die RECON ISTRIA verstanden, so dass die RECON ISTRIA diesen Schaden aus der Kaution begleichen kann. Ein zusätzlicher Reinigungsaufwand zur Beseitigung von Hinterlassenschaften von Haustieren wird auch als Schaden in diesem Sinne verstanden. Die RECON ISTRIA ist berechtigt die zusätzlichen Reinigungskosten mit der Kaution zu begleichen.

7.    GERICHTSSTAND

Die Vertragsparteien werden versuchen etwaige Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist das örtlich zuständige Gericht am Sitz RECON ISTRIA in Kroatien unter Anwendung kroatischer Rechtsnormen.